Anfrage zu ausgezahlten Geldern für Möbelkauf

Unsere Kreisrätin Janina Pfau hat in der Landkreisverwaltung nachgefragt, wie hoch der Gesamtbetrag für zu Unrecht ausgezahltes Möbelgeld ist, ob dies zurückgefordert wird und wie hoch der Betrag ist sowie, ob es Konsequenzen daraus gibt. Die Verwaltung hat darauf ausführlich geantwortet, siehe Anlage. U.a. liegt die strittige Höhe bei ca. 180.000 € und in 70 Fällen gibt es eine Rückforderungen.

Beantwortung Anfrage Möbelgeld PfauPDF-Datei (941,95 KB)