Neue Richtwerte der Kosten der Unterkunft fraglich

In der letzten Kreistagssitzung wurden die neuen Richtwerte für angemessene Brutto-Kaltmieten (KdU) für Leistungsbezieher rückwirkend ab 01.01.2023 mehrheitlich beschlossen. Unsere Fraktion lehnte diese Vorlage ab. Gründe dafür waren, dass das Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2022 in einigen Punkten sehr undurchsichtig ist. So ist nicht nachvollziehbar, dass z.B. Netto-kaltmieten bei Wohnungen für 2 Personen in Reichenbach zu 2021 sinken, in Plauen die Brutto-Kaltmieten für kleinere Wohnungen seit der letzten Erhebung nur sehr geringfügig gestiegen sind. Ebenso ist die Einteilung der Vergleichsräume im Vogtland (Vogtland ist in 4 Vergleichsräume unterteilt) unverständlich. Auf unsere Anfragen diesbezüglich, erhielten  wir keine Auskunft Begründung,  nur  die Firma, die dieses Konzept erstellt hat, kann dazu  Auskunft geben, die Verwaltung hat keinen Einblick.

Anlage  neue Richtwerte

KdU Vogtlandkreis 01.01.23PDF-Datei (2,77 MB)