Antrag zur Abfall- und Abfallgebührensatzung

Antrag zur künftigen Abfall-und Abfallgebührensatzung

Der Landrat wird beauftragt, im Vorfeld der Diskussion bzw. Verabschiedung der neuen Abfall- bzw. Abfallgebührensatzung, ab 01.01.2022, die Bürgerinnen und Bürger der Vogtlandes frühzeitig und umfassend einzubeziehen. Das schließt Gespräche mit den Vertretern vom „Vogtländischen Mieterverein e.V.“, den Großwohnanlagen sowie „Haus & Grund Plauen-Vogtland e.V.“ ein. Darüber hinaus wird eine geeignete Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger vor der Erarbeitung der jeweiligen Satzung durch den Landrat organisiert. Dieser informiert rechtzeitig, wie sich die Bürgerinnen und Bürger in den Diskussionsprozess einbringen können.

Sowohl die künftige Abfallsatzung als auch die Gebührensatzung, die ab 01.01.2022 in Krafttreten sollen, werden für die nächsten 5 Jahre Grundlage für die Abfallentsorgung sein. Diese beiden Satzungen betreffen alle Bevölkerungsschichten im Vogtland. Selbstkritisch wurde hinsichtlich der 2017 bzw. 2018 verabschiedeten Abfall- bzw. Abfallgebührensatzung festgestellt, dass man die Bürger und Bürgerinnen nicht mitnehmen konnte, was im Nachgang zu Problemen, aber auch zu einer großen Nichtakzeptanz der beiden Satzungen in der Bevölkerung führte. Um die neue Abfall- bzw. Abfallgebührensatzung mit einer breiten Zustimmung der Vogtländerinnen und Vogtländer zu verabschieden, ist es notwendig, sie bei der Erarbeitung mit ihren Ideen und Vorschlägen einzubeziehen.