Anträge zur Haushaltssatzung 2021/2022

Die Fraktion hat folgende Anträge zum Haushaltsplanentwurf 21/22 gestellt:

  • Für die Betreuung von Kindern in den Kindertagesstätten, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, werden ab dem Jahr 2021 keine Elternbeiträge mehr erhoben. Die Verwaltung wird beauftragt die „Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Horteinrichtungen in Trägerschaft des Vogtlandkreises“ dahingegen anzupassen. Ein Großteil der Kosten für die Betreuung wird derzeit vom Landratsamt finanziert. Die jährlichen Verwaltungskosten für die Bearbeitung der Anträge können damit eingespart werden.  Der Ausfall an Elternbeiträgen in Höhe von 34.000,00 € jährlich kann aus dem Gesamthaushalt finanziert werden. Der Kreis setzt damit ein Zeichen für Familienfreundlichkeit.

 

  • Die Zuführung aus der Eigenkapitalverzinsung an den Kreishaushalt durch den Eigenbetrieb Klinikum Obergöltzsch wie in der Haushaltskonsolidierung 2016 festgeschrieben, wird ab den HH 2021 eingestellt. Das kreiseigene Klinikum Obergöltzsch hat seinen Anteil an der Haushaltskonsolidierung wie beschlossen geleistet, insbesondere durch die aktuelle Pandemie ist eine weitere Abführung an den Landkreis eine Gefährdung für unser Klinikum.. Zusätzlich steht das Klinikum im Wettbewerb mit allen anderen Privatkliniken im Vogtlandkreis bzw. in unmittelbarer Umgebung. Eine erstklassige Versorgung durch engagiertes Personal als auch durch modernste Medizintechnik bedarf finanzieller Mittel, die durch die jährliche Abführung an den Kreishaushalt geschmälert wird. Durch Einstellung der Abführung an den Kreishaushalt können die Mittel für Investitionen eingesetzt werden, die das Klinikum im Wettbewerb stärkt.

 

  • Die Investitionsmittel für den Grenzturm Heinersgrün in Höhe von 113.400 € werden gestrichen, da kein schlüssiges Konzept zur Betreibung und Bewirtschaftung für den ehemaligen Grenzturm als Museum vorliegt.  Dies  ist aber  Grundlage für eine sinnvolle Nutzung. Die Fraktion DIE LINKE hatte darauf bereits bei der letzten Haushaltsbehandlung hingewiesen, passiert ist bisher leider nichts.

 

  • Die FAG-Mittel für ÖPNV Plauen sollen ab 2021 um 250.000,00 €  erhöht werden. Der Vertrag mit der Stadt Plauen ist neu zu verhandeln und den steigenden Kosten anzupassen. Der Zuschuss für den ÖPNV der Stadt Plauen ist seit vielen Jahren unverändert, unabhängig von den steigenden Kosten in den letzten Jahren, wie Betriebs-und Personalkosten. Hier muss der Vertrag neu verhandelt und den jetzigen Kosten angepasst werden.

 

  • Der Saldo aus den Erwerb und Verkauf von Industrie-und Gewerbeflächen  soll ab den Jahr 2023 ausgeglichen sein. Für den Erwerb von Industrie-und Gewerbeflächen werden jährlich ca. 6 Mio. € eingeplant. Der Erlös aus den Verkauf dieser Flächen wird in den nächsten Jahren nur mit insgesamt 510.000 € beziffert. Diese Differenz  ist zu hoch und nicht nachvollziehbar.

 

  • Der Landkreis stellt Mittel für die 100-prozentige Förderung anerkennungsfähiger Personal-und Sachkosten bei der Förderung der Träger freier Sozialarbeit und der Jugendhilfe ein. Die Förderpraxis des Landkreises, dass sich die Kommunen bei der Finanzierung mit einem bestimmten Prozentsatz beteiligen wurden als nicht rechtens eingestuft. Da es sich um einen Pflichtaufgabe handelt, ist der Landkreis zu einer vollen Förderung verpflichtet.  Es werden die betroffenen Kommunen zu einer freiwilligen Vereinbarung gedrängt. Die Träger stellt dies vor das Problem, dass sie nur 80 Prozent Förderung vom Landkreis erhalten und wenn dann die freiwillige Zahlung der Kommunen nicht gezahlt wird, stehen diese vor dem Problem, dass der Trägerverein dann die 20 Prozent selbst aufbringen muss, was für diese unmöglich ist. Es handelt sich um einen Pflichtaufgabe des Landkreises und somit muss auch der Landkreis.

 

  • Die Mittel für die Behinderten-und Seniorenarbeit soll auf 5.000,00 € erhöht werden. Die Gruppe an Menschen mit Beeinträchtigungen und Senior*innen im Landkreis nehmen kontinuierlich zu. Aus diesem Grund müssen auch mehr Mittel in diesem Bereich zur Verfügung gestellt werden.

 

  • Innerhalb des Produktes Förderung der Jugendarbeit erfolgt eine Umstrukturierung  60.000€ für 2021  Externe Bedarfsanalyse wird gestrichen. Die 60.000€ werden in das Konto Förderung der Jugendarbeit umgebucht. Der Nutzen für eine externe Bedarfsanalyse ist nicht hinreichend begründet wurden. Es ist anzunehmen, dass damit Einsparungspotentiale erläutert werden sollen. Da jeder Beitrag der für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gut angelegt ist, sollen die Mittel für eine externe Analyse für die direkte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verwendet werden.

 

  • Die im HH ausgewiesenen  zwei neuen Stellen  für den Bereich Büro Landrat (Personal und Organisation und Öffentlichkeitsarbeit) sowie eine Stelle im Bereich Straßenverkehrsamt  (Fahrerlaubnisklasse) werden wie folgt umgesetzt. 1,0   VZÄ  Bereich Jugendamt1,75 VZÄ  für den Bereich LebensmittelüberwachungSchon im letzten Haushalt wurden für den FB Büro Landrat neue Stellen geschaffen, es ist nicht nachvollziehbar, warum gerade dieser FB künstlich mit Stellen aufgebläht wird, wobei sie die Öffentlichkeitsarbeit nicht gravierend verbessert hat. Das Landratsamt ist kein Marketingunternehmen uns sollte an erster Stelle die Bereiche in denen Pflichtaufgaben zu erledigen sind, ordentlich ausstatten. Im Jugendamtsbereich gab es eine starke Steigerung der Aufgaben u.a. auch begründet in der steigenden Zahl der Hilfen zur Erziehung. In der Lebensmittelüberwachung ist schon einige Jahre kein zukunftsorientierte Personalpolitik zu erkennen. Da nun die schulische Ausbildung vor Ort möglich ist, sollte nun endlich auch  die Landkreisversammlung anfangen zukünftigen Engpässen entgegenzuwirken.